Potenziale erfassen und dokumentieren

Entsiegelungskataster Niedersachsen

Gemäß § 19 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG), sind Gemeinden und Samtgemeinden verpflichtet, bis Ende 2026 Entsiegelungspotenzialflächen zu erfassen und fortlaufend in einem elektronischen Kataster zu dokumentieren.

Das Land Niedersachsen stellt seinen Gemeinden und Samtgemeinden hierfür ein Entsiegelungskataster zur Verfügung, auf dessen Basis sie potenzielle Flächen für eine Entsiegelung von Böden erfassen und elektronisch verwalten können. Seitens des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachen (LGLN) wurde hierfür eine geobasierte Anwendung entwickelt. Das Entsiegelungskataster basiert auf moderner KI-Technologie, die versiegelte Flächen niedersachsenweit aus digitalen Orthofotos und Höheninformationen detektiert. Grundsätzlich stehen eine kostenlose öffentliche Version für alle Interessierten sowie eine zugangsbeschränkte Version mit erweiterter Funktionalität für kommunale Nutzerinnen zur Verfügung. Die niedersächsischen Kommunen können nach entsprechender Anmeldung mit eigenen ArcGIS Online-Lizenzen auf das Entsiegelungskataster zugreifen und die entsprechenden Geodaten downloaden.

Das Entsiegelungskataster ermöglicht den Nutzenden eine interaktive Kartenansicht. Flurstücksbezogene Geodaten sind direkt in der Web-App einsehbar. Besonders für eine Entsiegelung geeignete Flurstücke können zum Beispiel nach Größe der entsiegelbaren Fläche oder Entsiegelungspotenzial identifiziert werden. Darüber hinaus können die Kommunen das Kataster lokal anpassen, indem sie eigene Entsiegelungsvorhaben einzeichnen und mit Planungsinformationen hinterlegen.