Arten der Bodenversiegelung und Möglichkeiten der Entsiegelung

Versiegelungsarten

Je nach der Art und Intensität der Flächennutzungen können Böden vollständig versiegelt sein. Das ist häufig bei Gebäuden für Wohnzwecke, Gewerbe und Industrie sowie bei Straßen und Parkplätzen der Fall. Teilversiegelte Flächen sind zum Beispiel gepflasterte Wege mit Fugen, Schotterrasen oder Befestigungen von Flächen mit Rasengittersteinen. Schließlich führen auch Bodenverdichtungen ohne Abdeckung durch Baustoffe bei stark befahrenen oder intensiv genutzten Böden zum Beispiel auf Baustellen oder in der Landwirtschaft zu erheblichen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen. Mit dem Versiegelungsfaktor wird beschrieben, inwieweit Versiegelungen zu einer vollständigen Wasserundurchlässigkeit führen und das Niederschlagswasser daher vollständig abfließt oder ob die Bodenbefestigung nur teilweise undurchlässig ist und einen teilweisen Niederschlagswasserabfluss erlaubt. Als vollständig versiegelt gelten Beton, Schwarzdecken (Asphalt, Teer o. ä.) und Pflaster mit Fugenverguss. Pflaster und Platten ohne Fugenverguss sowie Rasen- und Splittfugenpflaster werden als teilversiegelt bezeichnet. Eine schwache Versiegelung besteht bei einer Bedeckung mit Rasengittersteinen, wassergebundenen Decken (aus Kies, Splitt, Sand o.ä.) bzw. speziellem stark wasserdurchlässigem Pflaster. Der Versiegelungsgrad als Größe in der amtlichen Flächenstatistik wiederum bezeichnet die diejenigen Flächen eine Kommune, die innerhalb der Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke überbaut oder befestigt sind. Hier werden die betreffenden Flächen in den Kategorien Wohn-, Industrie- und Gewerbefläche sowie Fläche gemischter Nutzung und Fläche besonderer funktionaler Prägung, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fläche für Verkehr sowie Flächen für Halde und Friedhof betrachtet.

Entsiegelungsarten

Es werden mehrere Vorgehensweisen der Bodenentsiegelung unterschieden. Bei einer Vollentsiegelung werden alle undurchlässigen Schichten (Deckschicht, Tragschicht, Unterbau) entfernt sowie die darunter liegenden verdichteten Bodenschichten gelockert oder ausgebaut. Auch schadstoffbelastete Bodenschichten werden gegebenenfalls ausgebaut. Bei einer Teilentsiegelung werden die Profilschichten der Flächenbefestigung (Belag, Tragschicht, Unterbau und Untergrund) nicht vollständig beseitigt. Hierbei liegen die Kosten deutlich unter denen einer Vollentsiegelung. Häufig werden aber bereits damit Verbesserungen im lokalen Wasserhaushalt und bei der Schaffung von Voraussetzungen für kleinere Begrünungsmaßnahmen erreicht. Oft lassen sich mit einer teilweisen Öffnung versiegelter Flächen oder mit einer Belagsänderung auch Nutzungskonflikte mit den Eigentümer:innen und Nutzer:innen der betreffenden Fläche reduzieren oder vermeiden beziehungsweise Mehrfachnutzungen realisieren. Von einer funktionalen Entsiegelung wird bei Maßnahmen gesprochen, die zu einem Abfangen beziehungsweise Zurückhalten von Niederschlägen (Interzeption) durch begrünte Dächer und Fassaden sowie andere technische Maßnahmen zur lokalen Haltung von Niederschlag beitragen, so dass Wasser zum Beispiel aus Starkregenereignissen nicht länger (direkt) in die Kanalisation abgeleitet wird.