Bodenentsiegelung finanzieren

Ein zentraler Aspekt für die Umsetzung von Maßnahmen der Bodenentsiegelung ist deren Finanzierung. Die Kosten der Entsiegelung sind abhängig vom zu entfernenden Material, dem Abbruchaufwand, den Transport- und Entsorgungskosten sowie den Folgemaßnahmen wie zum Beispiel Bodenaustausch oder Begrünung. Eine wichtige Rolle bei der Finanzierung spielen Anreize beziehungsweise Förderprogramme für Bodenentsiegelung und Begrünung, die Kommunen, Bürger:innen und Unternehmen adressieren. Finanziert werden derartige Programme von Seiten des Bundes zum Beispiel im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) sowie der Bundesländer beziehungsweise von den Kommunen selbst. Zu nennen sind auch Förderanreize wie die Städtebauförderung (Bund/Länder) oder auch Klimaanpassungsprogramme oder Hochwasserschutzprogramme, deren Umsetzung häufig mit Maßnahmen der Entsiegelung verknüpft ist.

Förderung durch den Bund

Von Seiten des Bundes bestehen verschiedene Förderprogramme für die Entsiegelung und die Wiederherstellung von Bodenfunktionen sowie die naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung, die Kommunen adressieren.

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) bestehen folgende Förderprogramme:

  • Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (ANK-NKK)“ (Umsetzung der Fördermaßnahme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)
  • Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen (ANK-LK)“ (Umsetzung der Fördermaßnahme durch Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH)) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)
  • ANK-Modul im KfW-Umweltprogramm für gewerbliche Unternehmen (ANK-UP). Umsetzung der Fördermaßnahme durch KfW im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK).
  • Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“: Dies fördert Projekte, die den Klimawandel in Städten durch gezielte Begrünung und Entsiegelung abmildern.

Weiterhin ist die Richtlinie zur Förderung von Kommunalen Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) zu nennen (Umsetzung der Fördermaßnahme durch Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH).

Mit dem 2020 aufgelegten Programm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" unterstützte der Bund bereits zahlreiche Kommunen bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert wurden unter anderem die Neuplanung und Erweiterung von Grünanlagen, die Aufwertung von bestehenden Parks oder die Erneuerung von Naherholungsgebieten und landwirtschaftlichen Flächen. Hierbei ging es um Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und -speicherung, Entsiegelungen, Neupflanzungen oder Oberflächenbegrünungen.

Bund-Länder-Förderung

Im Rahmen der Städtebauförderung, die gemeinsam von Bund und Ländern finanziert wird, können Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung, wozu auch die Entsiegelung und Begrünung von Flächen in Innenstädten und Quartieren zählen, gefördert werden.

Förderung durch Bundesländer

Verschiedene Bundesländer unterstützen mit Anreizprogrammen Maßnahmen der Entsiegelung (sowie teilweise auch zusätzlich zur Begrünung) und adressieren damit verschiedene Adressatengruppen:

  • Berlin: Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2), Förderschwerpunkt „Anpassung an den Klimawandel“ (für Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen)
  • Bremen: Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Entsiegelung von Flächen im Land Bremen (für nichtöffentliche Grundstücks- und Gebäudeeigentümer)
  • Hamburg: RISA-Förderung Entsiegelung (für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden)
  • Nordrhein-Westfalen: Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) (für Gemeinden, Gemeindeverbände, Privatpersonen sowie juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts im Gebiet der Emscher-Genossenschaft)
  • Sachsen-Anhalt: Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ (für kommunale Gebietskörperschaften)

Förderung durch Kommunen

Zahlreiche Kommunen fördern mit eigenen Programmen die Entsiegelung (und teilweise die anschließende Begrünung) von Böden. Zumeist richten sich die Programme an private Grundstückseigentümer:innen. Häufig wird neben Entsiegelung auch Dach- und Fassadenbegrünung gefördert. Verschiedene Städte beraten auch Unternehmen hinsichtlich Entsiegelungsmöglichkeiten.

Vom Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BUGG) werden Listen mit zahlreichen Kommunen (Städte, Landkreise) mit Förderprogrammen für Entsiegelung und Hofbegrünung sowie mit Förderprogrammen für Dachbegrünungen herausgegeben.