Entsiegelung in Stadt und Land
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz fördert Kommunen
Klimaschutz bedeutet unter anderem, CO2-Senken zu bewahren sowie deren Funktion wiederherzustellen oder zu verbessern. Darauf zielt das im Jahr 2023 beschlossene „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) ab, in dessen Rahmen Maßnahmen in Wäldern und Auen, Böden und Mooren, Meeren und Gewässern oder auf naturnahe Grünflächen in der Stadt gefördert werden. Das ANK sieht 69 Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern vor. Für die Umsetzung stehen bis 2028 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Ein Bestandteil dieses großen Programms ist die Förderung der Entsiegelung und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen. Mit den Förderprogrammen „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (ANK-NKK)“ (Umsetzung der Fördermaßnahme durch KfW) und „Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen (ANK-LK)“ (Umsetzung der Fördermaßnahme durch Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH) werden Kommunen adressiert, die Flächen entsiegeln und begrünen möchten.
Die Fördergegenstände wie unter anderem die Entfernung versiegelnder Schichten, die Verbesserung des Bodens sowie die naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung sind in Förderrichtlinien der oben genannten Programme geregelt.
Im Auftrag Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) wurde außerdem das Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (KNK) eingerichtet, das über Fördermöglichkeiten informiert, Fachinformationen bereitstellt sowie Akteur*innen und Interessierte in Veranstaltungen miteinander vernetzt.
- Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), Kabinettsbeschluss vom 29. März 2023
- Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (ANK-NKK)
- Förderprogramm „Klimaschutz ländlichen Kommunen“ (ANK-LK)
- Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (KNK)
- Informationen des Umweltbundesamts (UBA) zur Bodenversiegelung
- Informationen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV)