Tagung

Wohnraumversorgung - Gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Bauturbo und Dauerthemen

In vielen Städten und Regionen der Bundesrepublik ist die Wohnungsnot ungebrochen und es besteht ein dringendes Bedürfnis für eine verbesserte Aktivierung von Bauland sowie für die Sicherung bezahlbaren Wohnraums. Mit dem am 30.10.2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (BGBl. 2025 I Nr. 257) hat der Bundesgesetzgeber dieses Anliegen durch eine Ergänzung des Baugesetzbuchs erneut aufgegriffen. Die neuen Vorschriften, insbesondere die durch den programmatisch als „Bauturbo“ bezeichneten § 246e BauGB eröffneten Möglichkeiten der Abweichung vom geltenden Bauplanungsrecht, werfen jedoch nicht wenige rechtliche Zweifelsfragen auf. Zugleich bestehen zahlreiche Herausforderungen und Problemlagen für die kommunale Praxis auch nach der jüngsten BauGB-Novelle unverändert fort, sei es die Vergabe kommunaler Grundstücke mit den insoweit bestehenden Gestaltungsoptionen, seien es die Möglichkeiten, bei der Wohnraumversorgung soziale oder gesundheitsfördernde Akzente zu setzen.

Die diesjährige Wissenschaftliche Fachtagung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht am Fachbereich Raum- und Umweltplanung der RPTU Kaiserslautern-Landau möchte repräsentative aktuelle Rechtsfragen der Wohnraumversorgung aufgreifen und Lösungsansätze wie Gestal-tungsoptionen für die Gemeinden aufzeigen. Dabei sollen Wissenschaft und Praxis miteinander ins Gespräch kommen.

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Programm, Anmeldung und weitere Informationen

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