Der Bauturbo - Fach- und Rechtsfragen

Seit Oktober 2025 gilt der sog. Bauturbo. Im Fokus stehen folgende geänderte bzw. neu eingefügte Regelungen im Baugesetzbuch: § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b sowie § 246e BauGB jeweils i.V.m. § 36a BauGB.

Ziel des Regelungspakets ist die Beschleunigung des Wohnungsbaus. So kann zugunsten des Wohnungsbaus von Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden. D.h. es kann auf langwierige Planverfahren verzichtet werden. Voraussetzung ist immer die Zustimmung der Gemeinde. Diese sichert die Planungshoheit der Gemeinde und kann von der Einhaltung von Bedingungen abhängig gemacht werden.

Die Veranstaltung widmet sich Fragen zu Einzelaspekten, die sich bei der Anwendung des Bauturbos stellen. U.a.: Wer ist zuständig für die Erteilung der Zustimmung und wie fügt sich diese in das Baugenehmigungsverfahren ein? Wie kann die Überprüfung der Vereinbarkeit mit städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen ablaufen und wie können städtebauliche Anforderungen durchgesetzt werden? Welche Folgewirkungen hat die Abweichung von bestehenden Bebauungsplänen? Wie läuft die Strategische Umweltprüfung im Baugenehmigungsverfahren ab?

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter in Planungs- und Baugenehmigungsbehörden sowie alle Interessierten.

Die Veranstaltung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt.