Städtebauliche Verträge bei Bau-Turbo-Vorhaben
6. Kommunaler Fachaustausch im Umsetzungslabor Bau-Turbo
Seit Inkrafttreten des „Bauturbo"-Gesetzes können Wohnbauvorhaben nach § 246e BauGB ohne klassisches Bebauungsplanverfahren zugelassen werden – vorausgesetzt, die Gemeinde stimmt zu (§ 36a BauGB). Genau hier gewinnen städtebauliche Verträge an Bedeutung: Sie sind das zentrale Instrument, mit dem Kommunen ihre Zustimmung an Bedingungen knüpfen können – etwa zu gefördertem Wohnraum, Grünflächen, Erschließung oder Bauverpflichtungen.
Es bestehen eine Reihe von Unsicherheiten im Umgang mit städtebaulichen Verträgen, mit denen sich der sechste Kommunale Fachaustausch des Umsetzungslabors Bau-Turbo beschäftigen wird:
Welche Möglichkeiten und Grenzen der Vertragsgestaltung gibt es? Was sind typische Fallstricke bei städtebaulichen Verträgen? Welche Anforderungen stellt der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Diese und weitere Themen sollen anhand von Praxisbeispiele aus den Modell-Kommunen diskutiert werden.
Das Umsetzungslabor Bau-Turbo ist ein Forschungsprojekt im Auftrag des BBSR/BMWSB und wird durchgeführt durch das Difu, vhw Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung (vhw) sowie Forward Forschung und Planung.