Flächensparen

Das Flächensparen ist ein zentraler strategischer Ansatz auf dem Weg zu einer Flächenkreislaufwirtschaft, die die Bundesregierung mit dem Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS), im Jahr 2050 keine neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch zu nehmen, anstrebt.

Die Strategie des Flächensparens besteht aus der Kombination dreier Strategiebausteine  (vgl. Adrian, L.; Bock, S.; Bunzel, A.; Preuß, T; Rakel, M. (2018): Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Aktionsplan Flächensparen (UBA-Texte 38/2018)):

  • Strategiebaustein 1: Begrenzung und Steuerung der Flächenneuinanspruchnahme (weniger neues Bauland)
  • Strategiebaustein 2: Mobilisierung von Bauland und Gebäuden im Bestand (vorrangige Innenentwicklung unter anderem durch Nachverdichtung, Beseitigung von Leerstand)
  • Strategiebaustein 3: Effizientere Flächennutzung durch kompakte Stadtstrukturen (zum Beispiel Nutzungsmischung, angemessene städtebauliche Dichten).

Im Kontext der Debatte um einen bedarfsgerechten Wohnungsbau sind zusätzlich auch Aspekte der Wohnsuffizienz (Wohnfläche pro Kopf) jn den Blick zu nehmen.

Planungen, Konzepte und Aktivitäten von Bund, Ländern, Regionen und Kommunen für das Flächensparen sollten dabei auf eine Verknüpfung aller Strategiebausteine setzen. Hierbei sind die jeweiligen Ausgangsbedingungen wie zum Beispiel Entwicklungsdynamik, Flächen- und Wohnungsnachfrage oder Baulandpotenziale im Bestand zu berücksichtigen. Diese können vor Ort eine Schwerpunktsetzung zwischen den Strategiebausteinen erforderlich machen.

Bisher konzentrieren sich viele Aktivitäten zur Beeinflussung der Siedlungsentwicklung in den Städten und Gemeinden wie zum Beispiel Förderanreize vor allem darauf, Bauland und Gebäude im Bestand zu mobilisieren und Flächen effizient zu nutzen. Die Flächenneuinanspruchnahme wird hingegen kaum wirksam gesteuert und begrenzt. Dafür wären verbindliche quantitative Vorgaben nötig, denn das Flächensparen auf dem Weg zum Flächenkreislauf wird nur dann möglich, wenn die zur Verfügung stehenden Instrumente der Planung und Kooperation sowie Förderung und fiskalische Anreize sowohl qualitativen Zielen folgen als auch auf die qualitative Aufwertung des Siedlungsbestands abzielen.