Neue Bedrohungslage

Weniger Konversion militärisch genutzter Liegenschaften

Am 28. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in einem Moratorium entschieden, die Umwandlung militärischer Liegenschaften in zivile Nutzungen auszusetzen. Damit wird der bisherige Prozess gestoppt, ehemalige Bundeswehrflächen wie zum Beispiel Kasernen, Flugplätze oder Übungsgelände nach einer militärischen Nutzung für zivile Zwecke wie Wohnen, Gewerbe oder Infrastrukturprojekte freizugeben.

187 Liegenschaften, die bislang als nicht mehr für militärische Zwecke benötigt galten und im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sind, sollen nicht wie geplant an Kommunen oder andere zivile Nutzer übergeben werden, weil sie nach neuer Bewertung grundsätzlich für die Bundeswehr nutzbar bleiben. Weitere 13 Liegenschaften, die noch aktiv militärisch genutzt wurden, sollen ebenfalls weiter im Bestand der Bundeswehr bleiben und nicht wie geplant abgegeben werden.

Das Ministerium begründet den Umwandlungsstopp mit dem erhöhten Bedarf an militärischer Infrastruktur im Zuge des Aufwuchses der Bundeswehr – also der geplanten Verstärkung der Streitkräfte und der Notwendigkeit, ausreichend Standorte für Personal, Ausbildung und Material vorzuhalten.

Viele Kommunen hatten bereits Planungen für die zivile Nutzung der betroffenen Areale vorangetrieben (zum Beispiel Wohnbau- oder Gewerbeprojekte). Durch den Stopp stehen diese Pläne nun teilweise vor einer ungewissen Zukunft.