EU-Bodenstrategie für 2030
Netto-Null Flächenverbrauch und gesunde Bodenökosysteme
Im November 2021 hat die Europäische Kommission die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Demnach sollen sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden. Als gesund gelten Böden, die sich in einem guten chemischen, biologischen und physikalischen Zustand befinden und dauerhaft möglichst viele Ökosystemdienstleistungen beziehungsweise Bodenfunktionen erfüllen.
Die Strategie bezieht sich auf den "Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa" aus dem Jahr 2011. Dort wurde das langfristige Ziel formuliert, die Flächenneuinanspruchnahme so zu reduzieren, dass bis 2050 netto keine Fläche mehr verbraucht wird (no net land take).
In Bezug auf das EU-weite Problem der Flächenneuinanspruchnahme ist in der Strategie das Ziel, bis 2050 einen Netto-Null-Flächenverbrauch zu erreichen, von zentraler Bedeutung. Zugleich soll damit das Ziel unterstützt werden, zum Nettoabbau von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 beizutragen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bis zum Jahr 2023 eigene ambitionierte nationale, regionale und lokale Ziele zur Verringerung des Netto-Flächenverbrauchs bis 2030 festzulegen, mit denen ein messbarer Beitrag zum EU-Ziel für 2050 geleistet wird. Zugleich sollen die Mitgliederstaaten über ihre Fortschritte bei der Minderung der Flächenneuinanspruchnahme Bericht erstatten.
Weiterhin wird in der EU-Bodenstrategie auf die Umsetzung einer „Flächenverbrauchs-Hierarchie“ verwiesen, wonach in Plänen für die Begrünung der Städte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene der Wiederverwendung und dem Recycling hochwertiger städtischer Böden Vorrang einräumen ist. Hierfür sollen geeignete Regulierungen erfolgen sowie kontraproduktive Anreize wie zum Beispiel „… steuerliche Vorteile für die Umwandlung von landwirtschaftlichen oder natürlichen Flächen in bebaute Gebiete …“ schrittweise abgebaut werden.
Degradierte Böden und Flächen, die von Wüstenbildung, Erosion, Überschwemmung, Dürre, Versiegelung oder Kontamination betroffen sind, sollen wiederhergestellt werden. Weiterhin soll ein EU-weiter Bodenüberwachungs- und Resilienzrahmen geschaffen werden, in dessen Rahmen der Zustand der Böden systematisch erfasst, bewertet und beobachtet werden soll. Darüber hinaus sollen nachhaltige und bodenschonende Landnutzungsweisen (zum Beispiel nachhaltige Landwirtschaft, Rückbau von Versiegelungen, Flächenrecycling, Altlastensanierung) gefördert werden.
- EU-Bodenstrategie für 2030 „Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen“
- Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz)
- Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa (2011). Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. SEK(2011) 1067 endgültig, SEK(2011) 1068 endgültig. 20.09.2011, KOM(2011) 571 endgültig