Kommission Bodenschutz beim UBA
Empfehlungen für einen vorsorgenden Bodenschutz
Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) hat im Jahr 2025 in einem Positionspapier die zentrale Bedeutung gesunder Böden für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, den Klimaschutz und die Ernährungssicherheit hervorgehoben. Die darin enthaltenen Empfehlungen richten sich an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat und fokussieren auf eine Weiterentwicklung des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG), insbesondere die Stärkung des vorsorgenden und nicht-stofflichen Bodenschutzes sowie eine Verbesserung des Vollzugs des Gesetzes. Die Stärkung des Vollzugscharakters des Bundesbodenschutzgesetzes soll dabei unterstützen, die neuen Herausforderungen in den Bereichen Klima, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität zu bewältigen.
Dargelegt wird, dass gesunde Böden essenziell sind, um Ernährung und nachhaltige Biomasseproduktion sicherzustellen, Bodenverluste und Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Funktion der Böden als Kohlenstoffspeicher zu erhalten. Ebenso wird auf den Schutz und die Nutzung der Bodenbiodiversität sowie die Minderung von Belastungen durch Versiegelung, Erosion, Verdichtung und Schadstoffe verwiesen.
Das Papier benennt die folgenden sechs prioritären Handlungspunkte mit konkreten Empfehlungen für eine Novellierung des BBodSchG:
- Erweiterung der Vorsorgepflichten zur Minimierung von Bodenschädigungen wie Versiegelung, Erosion, Verdichtung oder Eintrag persistenter Schadstoffe sowie Formulierung von Anforderungen an den Erhalt und die Wiederherstellung der Kohlenstoffvorräte, der bodenbezogenen Biodiversität und der Wasseraufnahme beziehungsweise des Wasserspeichervermögens.
- Konkretisierung der Vorsorgepflichten in einer Verordnung und gegebenenfalls in einer ergänzenden „Technischen Anleitung Boden“ für die einzelnen Landnutzungen. Zur Unterstützung könnte hier eine entsprechende Nationale Bodenstrategie entwickelt werden.
- Verpflichtung von Bund und Ländern, für die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr Maßnahmenprogramme zur Begrenzung der Versiegelung sowie zur Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme aufzustellen, um damit die flächenpolitischen Ziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen.
- Aufstellung und regelmäßige Überprüfung eines Maßnahmenprogramms des Bundes für die Verringerung der Einträge bisher nicht geregelter Schadstoffe, zum Beispiel per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS), Antibiotika oder Mikroplastik.
- Stärkung der Rolle der Bodenschutzbehörden in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, um notwendige Bodenschutz-Expertise in die Entscheidungsverfahren einbringen können.
- Vorgaben für ein verpflichtendes Bodenmonitoring nach einheitlichen Standards durch die Bundesländer als Voraussetzung für die Umsetzung eines vorsorgenden Bodenschutzes, zum Erkennen von Bodenveränderungen, die Erfolgskontrolle von Bodenschutzmaßnahmen, die Identifizierung von Handlungsbedarfen und die Information der Öffentlichkeit.
Wirtschaftlicher Aufschwung, Klimaschutz und Ernährungssicherheit – Ohne gesunde Böden geht es nicht. Empfehlungen der Kommission Bodenschutz beim UBA