Das Planungsrecht stärkt die Innenentwicklung!

difu-bild-a_00089.jpg

Symbolbild: Spielzeughäuser auf Architekturzeichnungen
Das Planungsrecht ist ein wichtiges Instrument zum Flächensparen und hat eine hohe Durchsetzungskraft.

Das Baugesetzbuch (BauGB) hat dem Gedanken des Flächensparens in den letzten Jahren immer größerer Bedeutung beigemessen. Es gibt Kommunen wichtige Instrumente für eine zukunftsorientierte Flächenentwicklung an die Hand.

Bauleitplanung

Kommunen verfügen über die Planungshoheit für ihr Gemeindegebiet. Dafür gibt ihnen das Baugesetzbuch (BauGB) ein durchsetzungsfähiges Instrumentarium an die Hand.

Dabei fordert das BauGB bereits in § 1a Abs. 2, der sogenannten Bodenschutzklausel, einen nachhaltigen Umgang mit Landschaft und Boden. Kommunen sollen mit Grund und Boden sparsam umgehen, Flächen erneut nutzen, den Siedlungsbestand nachverdichten und weitere Maßnahmen zur Innenentwicklung ergreifen, um die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Dabei werden Neubaugebiete keineswegs ausgeschlossen. Ihre Notwendigkeit muss allerdings begründet werden.

Eine städtebauliche Politik, die die Ziele des BauGB ernst nimmt, fördert also die Innenentwicklung und reduziert die Flächeninanspruchnahme. Dementsprechend sollten Städte und Gemeinden die vorhandenen innerörtlichen Entwicklungspotenziale bei der Aufstellung und Fortschreibung von Flächennutzungsplänen ermitteln und dem Bedarf gegenüberstellen. Gleichzeitig sollten Maßnahmen zur Aktivierung der innerörtlichen Entwicklungspotenziale ergriffen werden. Wenn Bebauungspläne neu aufgestellt werden, sollte auf eine verdichtete und flächensparende Bauweise hingewirkt werden.

So kann eine hohe städtebauliche Dichte durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) getroffen werden. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB können Höchstmaße der Wohnbaugrundstücke festgelegt werden. Auch die Bauweise eines Gebäudes hat Einfluss auf die städtebauliche Dichte. So ist die Flächeninanspruchnahme bei einer offenen Bauweise (z.B. Einzelhäuser, Doppelhäuser) häufig größer, als bei einer geschlossenen Bauweise, da die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden können. Bei der Festlegung der städtebaulichen Dichte und der Bauweise müssen natürlich individuelle und lokale Besonderheiten berücksichtigt werden.

Im Innenbereich ermöglicht der §34 BauGB ein schnelles Planen und Handeln. Gleiches gilt für Innenbereichssatzungen oder einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13 a BauGB), die eine Wiedernutzbarmachung von Flächen oder Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür ist nur ein vereinfachtes Bauleitplanverfahren nötig, durch das die Planungsumsetzung im Innenbereich favorisiert wird. Wichtig ist dabei, dass auf eine qualitative Innenentwicklung hingewirkt wird.

Weitere Informationen

Baugesetzbuch: allgemeines Städtebaurecht und besonderes Städtebaurecht

Einordnung

Autor/in

Institut Raum und Energie

Veröffentlicht

30. September 2016
Symbolbild: Spielzeughäuser auf Architekturzeichnungen

Auch interessant:

Schwerin setzt auf Baukultur ...

Schweriner Altstadt
... in der Innenentwicklung
Mit einer "Charta für Baukultur" will Schwerin das Bewusstsein für gute Architektur und Innenentwicklung schärfen. Tradition verpflichtet - so könnte man die Beweggründe der Landeshauptstadt für die Erstellung des Leitbildes beschreiben.

LeAn®

Lean Logo
Digitales Tool für Leerstands- und Ansiedlungsmanagement
Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet.

Flächen entsiegeln – Böden wiederherstellen

Entsiegelungspotenzial: Stellflächen und Garagen
Das Land Berlin erfasst und bewertet Entsiegelungspotenziale
Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen.

Innenentwicklungsmaßnahmengebiet ...

Eine innerstädtische Brachfläche
... ein neues baurechtliches Instrument zur Mobilisierung von Flächen?
Viele Kommunen stehen vor dem Problem, vorhandene Potenziale im Innenbereich nicht mobilisieren zu können. Grund ist häufig eine fehlende Entwicklungsbereitschaft der Eigentümer.

Flächensparende Industrie- und Gewerbeentwicklung

Gewerbegebiet
Wirtschaftliches Wachstum trotz Flächensparen?
Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar.