Konversionsflächen für den sozialen Wohnungsbau

Mobilisierung von Flächen im Bestand

Viele Kommunen stehen unter dem Druck, in möglichst kurzer Zeit Flächen für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen. Die Mobilisierung von Flächen im Bestand bereitet dabei vielerorts Probleme. Nunmehr könnte der Zugriff der Kommunen auf von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltete Flächen erleichtert werden.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 21.03.2012 den Beschluss zur „Erstzugriffsoption“ für Kommunen und kommunale Unternehmen auf BImA-Flächen gefasst. Somit erhalten insbesondere von der Konversion unmittelbar betroffene Kommunen einen Anreiz zum Erwerb der Konversionsgrundstücke zum gutachtlich ermittelten Verkehrswert ohne Bieterverfahren. Davon soll ein Anreiz für den Liegenschaftserwerbs insbesondere für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus ausgehen. So soll die Höhe der Verbilligung bei 25.000 € pro neu geschaffener Sozialwohnung im Geschosswohnungsbau liegen. Kommunen sollen die Flächen an private Dritte (z.B. Wohnungsbauinvestoren) ohne Rückzahlungspflicht weiter veräußern können, sofern sich eines Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bzw. des Verbilligungszweckes bedient.

GAG-Siedlung Grüner Weg, Köln-Ehrenfeld