Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat legt Ergebnisse vor
In der Kommission befassten sich Expertinnen und Experten u.a. aus Ministerien und kommunalen Spitzenverbänden in sechs Facharbeitsgruppen mit den Themen kommunale Altschulden, Wirtschaft und Innovation, Raumordnung und Statistik, technische Infrastruktur, soziale Daseinsvorsorge und Arbeit sowie Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft.
Die Arbeit der Kommission mündete in Schlussfolgerungen von Bundesminister Horst Seehofer als Vorsitzendem sowie Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey als Co-Vorsitzenden zur Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die in dem Papier „Unser Plan für Deutschland - Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“ gebündelt wurden. Das Bundeskabinett hat am 10. Juli 2019 die Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Kommission zur Kenntnis genommen und zwölf konkrete Maßnahmen des Bundes zur Umsetzung beschlossen.
Hierzu zählen die gezielte Förderung strukturschwacher Regionen mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem, die Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwache Regionen, der flächendeckende Ausbau von Breitband und Mobilfunk, die Verbesserung von Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche, die Stärkung von Dörfern und ländlichen Räumen, die Stärkung der Städtebauförderung und des sozialen Wohnungsbaus, eine Stärkung von Engagement und Ehrenamt, die Sicherung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, Verwirklichung von Barrierefreiheit in der Fläche, die Förderung des Miteinanders der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse als Richtschnur für das Handeln des Bundes.
Bezüge zum Thema Fläche bestehen durch die von der Kommission formulierte Anforderung einer stärkeren Nutzung der Möglichkeiten der Raumordnung, die mit einem eigenständigen Förderinstrument unterlegt werden soll. Damit sollen Impulse in Regionen mit besonderem Handlungsbedarf gegeben werden. Gedacht ist an die Stärkung der sog. zentralen Orte, an die Beschleunigung von Planungsprozessen, an die Entwicklung von Regionalentwicklungskonzepten unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern, an die stärkere Nutzung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten (z. B. Festlegung von Sanierungsgebieten) und Instrumente (z. B. Dorfentwicklung, Städtebauförderung), um die Ortskerne zu beleben und Investitionen in innerörtliche Bauprojekte für Investoren und Eigentümer attraktiver zu machen.
Die Schlussfolgerungen aus der Kommissionsarbeit betreffen neben dem Bund Zuständigkeiten der Länder. Daher sind die Empfehlungen zwischen Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern. Mit der Umsetzung von Maßnahmen soll in dieser Legislaturperiode begonnen werden.