Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung

difu-bild-a_0268.jpg

Rathausplatz in Kempten

Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes wurde das Baugesetzbuch u.a. um den § 176 a ergänzt. Die Stadt Kempten (Allgäu) hat ein Innenentwicklungskonzept gemäß § 176a BauGB beschlossen. Dieses soll eine wichtige Grundlage der weiteren Stadtentwicklung bilden.

Im Sommer 2021 hat der Stadtrat der Stadt Kempten das Innenentwicklungskonzept beschlossen, das auf eine Nutzung von bislang unbebautem Bauland bzw. die Wiedernutzung von Brachflächen abzielt. Damit bildet es eine wichtige Grundlage auch für künftige Bebauungspläne. Mit dem Innenentwicklungskonzept sollen die Innenentwicklung und die Nutzung der hierfür bestehenden Flächenpotenziale im Bestand gestärkt werden.

Im Rahmen der Erarbeitung des Innenentwicklungskonzeptes wurden die bestehenden Innenentwicklungspotenziale systematisch erfasst. Ausgehend davon wurde unter Berücksichtigung ökologischer, städtebaulicher Aspekte, des Aktivierungsaufwands, bestehender Eigentümerinteressen und kommunaler Prioritätensetzen das realisierbare Potenzial ermittelt. Im Gesamtplan wurden die Innenentwicklungspotenziale (Innenentwicklungskataster), prägenden Stadtstrukturen, ergänzende Potenziale, die Innenentwicklung begrenzende sowie unterstützende Faktoren in einer Karte dargestellt. Aufbauend auf diesen räumlich überlagerten Ergebnissen wurden Schwerpunktebereiche der Innenentwicklung identifiziert. Hierzu gehören auch großflächige Parkierungsanlagen, die bspw. durch Überbauung zusätzliche Flächen bieten. Einen weiteren Schwerpunkt bilden außerdem Nachverdichtungspotentiale entlang von Straßen.

Mit dem Innenentwicklungskonzept erhält die Stadt außerdem ein Werkzeug bei der Nutzung bereits erschlossener Flächen und Gebäude (Brachen, Baulücken, Gebäudeaufstockung, Umbau, Abriss/Neubau), um die vorhandene Infrastruktur effizient zu nutzen. Mit Blick auf eine flächensparsame Siedlungsentwicklung ermöglichen die ermittelten Informationen über Flächenpotenziale und deren Verfügbarkeit einen engen Abgleich im Rahmen der Flächennutzungsplanung.

Aufbauend auf den Ergebnissen wurden zehn städtebauliche Leitlinien entwickelt. Innenentwicklung wird in diesem Zusammenhang als strategisches Instrument dargestellt. Schließlich sollen Innenentwicklungspotenziale standortabhängig und auf Basis einer integrierten Zielbetrachtung sowie der daraus resultierenden planerischen Abwägung passgenau genutzt werden.