Gesetzentwurf der Grünen zur Verankerung des 5 ha-Ziels in Bayern

Die GRÜNEN im Bayerischen Landtag haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des bayerischen Landesplanungsgesetzes erarbeitet. Dieses sieht eine Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme auf maximal 5 ha/Tag bis 2028 vor.

Aus dem Gesetzentwurf heißt es: „Der bayernweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Landschaft und Natur in Siedlungs- und Verkehrsfläche – lag zuletzt (2021) bei 10,3 ha pro Tag. […] Die Bundesregierung bekennt sich im aktuellen Koalitionsvertrag dazu, den Flächenverbrauch bis spätestens 2030 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Für Bayern bedeutet dies einen Flächenverbrauch unter 5 ha pro Tag.“ Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des bayerischen Landesplanungsgesetzes vor, der die Flächenneuinanspruchnahme schrittweise bis zum Jahr 2028 auf 5 ha/Tag reduziert. Diese Höchstgrenze sollte – nach dem Entwurf – als gesetzliche Mengenvorgabe verankert werden. Als Verteilungsschlüssel soll ein degressives Bevölkerungsmodell genutzt werden.

Schwandorf