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Baulandmobilisierung in Tübingen
Mit dem Ziel, bislang unbebaute aber bebaubare Grundstücke einer baulichen Nutzung zuzuführen, hat sich der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen, Boris Palmer, ab April 2019 mit einem Schreiben an 350 Grundstückseigentümer*innen gewandt. Hierin werden die Adressaten aufgefordert, ihr Grundstück innerhalb von vier Jahren zu bebauen bzw. binnen zwei Jahren einen Bauantrag zu stellen. Alternativ wird ein Ankauf des Grundstücks zum Verkehrswert angeboten. Hierbei beruft sich der OB auf § 176 BauGB, der ein Baugebot vorsieht, „ … um unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen …“.
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Veröffentlicht
17. Juli 2019