Baulandkommission beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat legt Ergebnisse vor
In diesem Kontext hat sie sich u.a. mit Aspekten der Liegenschaftspolitik, mit der Anwendung bestehender Instrumente und möglichen Anpassungen des Baurechts, mit Fragen der Wertermittlung, mit Erbbaurechten, mit Förderanreizen für Innenentwicklung sowie steuerlichen Aspekten befasst.
Die Ergebnisse der Expertenkommission beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sind Grundlage für Empfehlungen, die am 2. Juli 2019 von dort vertretenen Bundestagsabgeordneten und Landesbauministern veröffentlicht wurden.
Die Empfehlungen beziehen sich u.a. auf die verbilligte Abgabe von Grundstücken für den Bau von preisgedämpften Wohnungen, die Unterstützung einer aktiven Liegenschaftspolitik in den Kommunen, die Ausschöpfung baurechtlicher Instrumente für die Baulandmobilisierung (z.B. Anpassung der BauNVO, Verlängerung des Anwendungszeitraums des § 13b BauGB), vereinfachte Ausgleichszahlungen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, eine Experimentierklausel zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen lärmemittierenden Gewerbebetrieben und heranrückender Wohnbebauung , ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes und der Länder bei der Reaktivierung von Brachen sowie Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer.
Laut Bundesregierung sollen die Ergebnisse der Baulandkommission in einen Entwurf einer BauGB-Novelle einfließen. Alle auf Basis der Arbeit der Baulandkommissionen abgeleiteten Empfehlungen wurden in einem Papier zusammengefasst.