Thema Fläche im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung

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Blick in den Plenarsaal des Bundestags
Blick in den Plenarsaal des Bundestags

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode enthält einige Zielstellungen und Aktivitäten mit Relevanz für das Thema nachaltige Siedlungsentwicklung und Flächensparen.

So erklären die Regierungspartner, dass der Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag halbiert werden soll. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann (vgl. Abschnitt VI 5 Flächenschutz).

In Abschnitt IX 1 Wohnraumoffensive wird ausgeführt, dass die Einführung einer Grundsteuer C  geprüft werden soll, die den Städten und Gemeinden die Verfügbarmachung von bebaubaren, aber unbabauten Grundstücken für Wohnzwecke erleichtern soll. Weiterhin wird im Koalitionsvertrag das Vorhaben genannt, Modellprojekte u.a. für Nachverdichtung mit einzelnen, unterschiedlich großen Kommunen durchzuführen, um die Städtebauförderung weiterzuentwickeln. Außerdem soll  die Sanierung und Herrichtung von Industriebrachen als eigener Förderschwerpunkt geprüft werden, um den Wohnungsbau zu unterstützen. Weiterhin sollen Hindernisse der Revitalisierung von Industrie- und Konversionsbrachen, die möglicherweise aus Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und technischen Anleitungen resultieren, überprüft und ggf. bis 2021 beseitigt werden (vgl. Abschnitt IX 3 Stadtentwicklung und Baukultur).

Quelle: 

Difu

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