Reduzierung der Flächeninanspruchnahme: ein Baustein des Aktionsprogramms Insektenschutz des Bundes
In insgesamt neun Handlungsbereichen werden knapp 50 konkrete Maßnahmen zum Schutz von Insekten benannt.
Im Handlungsfeld „Lebensräume für Insekten in anderen Landschaftsbereichen wiederherstellen und vernetzen“ wird ausgeführt, dass der Bund Aktivitäten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke unternimmt, um das in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerte Ziel „30 ha minus X“ bis 2030 sowie einen Flächenverbrauch von Netto Null bis 2050 zu erreichen. Konkret werden hier der 2019 gestartete Bund/Länder-Dialog zum Aktionsplan Flächensparren und ein Hinwirken auf die verstärkte Anwendung der Flächenklausel nach § 2 Abs. 2 Ziff. 6 Satz 3 ROG in den Bundesländern genannt. Letztere Regelung sieht eine Vorgabe quantifizierter Flächensparziele im Rahmen der Raumordnungsplanung vor.
Noch in dieser Legislaturperiode sollen ein Insektenschutzgesetz verabschiedet sowie Rechtsverordnungen vorgegeben werden.