Novelle des Baurechts soll Innenentwicklung und Schaffung von Wohnraum vereinfachen

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Aufgeschlagenes Gesetzbuch

Die Bundesregierung hat am 30. November 2016 den von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt - auch als BauGB-Novelle 2017 bezeichnet - beschlossen.

Die Novellierung des Baurechts umfasst u.a. verschiedene Neuregelungen für das Bauen im Innenbereich sowie für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums.

So soll mit dem „Urbanen Gebiet“ eine neue Baugebietskategorie in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden, um das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten zu erleichtern und flexible zu gestalten. Ermöglicht werden soll dies durch Möglichkeiten der baulichen Verdichtung mit einer Grundflächenzahl von 0,8 bzw. einer Geschoßflächenzahl von 3,0. Damit entspricht die maximal bebaubare Grundfläche derjenigen von Gewerbebieten, die maximal mögliche Geschoßflächenzahl derjenigen von Kerngebieten. Zudem sind im „Urbanen Gebiet“ höhere baugebietsbezogene Immissionsrichtwerte als in Kern-, Dorf- und Mischgebieten zulässig. Vorgesehen sind 63 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts. Das „Urbane Gebiet“ soll die Städte dabei unterstützen, die Stadt der kurzen Wege sowie die Nutzungsmischung aus Gewerbebetrieben, Wohnungen sowie sozialen, kulturellen und andere Einrichtungen zu realisieren.

Die Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren soll zur zügigen Schaffung von Wohnraum beitragen. Ermöglicht werden soll das für Pläne mit einer Grundfläche bis 10.000 Quadratmetern für Wohnnutzung auf Flächen, die sich an Ortsteile anschließen, die im Zusammenhang bebaut sind. Diese Regelung soll bis ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet werden.

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