Keine neuen Einfamilienhäuser in Bebauungsplänen

Wohnungsbauprogramm Hamburg-Nord

Anfang 2020 veröffentliche der Bezirk Hamburg-Nord sein Wohnungsbauprogramm 2020.

In diesem verkündete der Bezirk angesichts der knappen Flächenressourcen und notwendigen Schaffung bezahlbaren Wohnraums, in neuen Bebauungsplänen keine Einfamilienhäuser mehr ausweisen zu wollen. Mit der Umsetzung des Wohnungsbauprogramm erfährt diese aus sozialen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sinnvolle Entscheidung nun ein Jahr später mediale Aufmerksamkeit. Hierbei nimmt eine undifferenzierte Berichterstattung Raum, in der von einem „Verbot“ von Einfamilienhäusern die Rede ist. Laut dem Wohnungsbauprogramm bestehen Potenziale für diese Wohnform im Kontext der Nachverdichtung, etwa durch Flächenteilung oder Bebauung in der zweiten Reihe. Eine im Grundsatz stärkere Verdichtung im Neubau schafft – in einem äußerst angespannten Wohnungsmarkt mit knappem Bauland - den dringend notwendigen (bezahlbaren) Wohnraum und bietet im Sinne der doppelten Innenentwicklung gleichzeitig die Voraussetzung, die ebenso dringend notwendige grüne Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Auch vor dem Hintergrund des enormen Rohstoffaufwands - etwa 200t Kies und Sand sind für den Bau eines Einfamilienhauses notwendig - und einwohnerbezogenen Flächenverbrauchs sind Mehrfamilienhäuser und verdichtete Quartiere ökologisch im Vorteil. Mit hochwertigen und ausreichend vorhandenen Außen- und Grünflächen haben solche Quartiere eine hohe Lebensqualität. Kurze Wege zu Versorgungseinrichtungen reduzieren darüber hinaus das Verkehrsaufkommen und schützen Erholungs- sowie landwirtschaftliche Flächen. Eine daran ausgerichtete Siedlungsentwicklung schafft einen Mehrwert für alle und ist darüber hinaus für die öffentlichen Haushalte finanziell dauerhaft tragfähig. Der Bezirk Hamburg-Nord unterstützt damit planerisch das Ziel der Bundesregierung, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Diese Übersetzung des Flächensparziels in die kommunale Bauleitplanung ist dringend notwendig und Bedarf der stärkeren Unterstützung aller politischen Ebenen von Bund und Ländern (Siehe Meldung Umweltministerkonferenz bittet Bund um Vorschläge zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Meldung Flächensparende Siedlungsentwicklung in deutschen Stadtregionen). Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist dabei kein Selbstzweck, sondern liefert auch die notwendigen Antworten zur Erreichung des Pariser-Klimaziels. Darauf verweisen die Ministerinnen und Minister für Raumordnung, Raumentwicklung und/ oder territoriale Zusammenarbeit in der „Territorialen Agenda 2030“ der EU (siehe Meldung Publikationen).

Einfamilienhaussiedlung (Luftbild)