Geplante Novellierung des Baurechts

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Baustelle in den Bergen
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)

Am 9. Juni 2020 wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vorgelegt. Die Novellierung des Baurechts soll erfolgen, um Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen. Einfließen sollen die Ergebnisse der Beratungen in der Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission), die seit Sommer 2019 vorliegen.

Vorgesehen ist eine Reihe von bauplanungsrechtlichen Änderungen, die vorrangig auf das Bauen im Innenbereich zielen. Hier geht es um die effizientere Nutzung verfügbaren Baulands, die Realisierung bezahlbaren Wohnens in § 34-Gebieten und die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte. Weiterhin soll die Anwendung des Baugebots erleichtert werden. Neu geregelt werden sollen Ersatzzahlungen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich, um insbesondere in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Wohnungsneubau zu vereinfachen. Auf eine vereinfachte Ausweisung von Bauland im Außenbereich zielt eine Verlängerung der Befristung von § 13 b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) und eine Öffnung des § 35 (Bauen im Außenbereich) in Bezug auf den Bau von fünf anstatt bislang drei zulässigen Wohnungen auf alten Hofstellen. Weiterhin ist die Einführung einer neuen Kategorie „dörfliches Wohngebiet“ in der BauNVO vorgesehen.

Diese und weitere im Entwurf enthaltene Regelungen wurden inzwischen von verschiedenen Verbänden teils kritisch kommentiert. Das betrifft u.a. die Anwendung und die Wirkungen des § 13 b in Bezug im Hinblick auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Inanspruchnahme neuer Flächen sowie den praktischen Mehrwert einer weiteren Baunutzungskategorie.

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