Flächensparoffensive Bayern
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Dieses Mengenziel soll bis 2030 erreicht werden. Auf eine verbindliche Flächenverbrauchsobergrenze wird allerdings verzichtet.
Vorgesehen ist weiterhin ein einheitlicher Bedarfsnachweis zur Ausweisung neuer Bauflächen und der damit verbundenen Folgekosten. Weiterhin sollen in Bayern ein flächendeckendes Leerstandsmanagement eingeführt und in den Regierungen Flächensparmanager eingesetzt werden. In Regionalkonferenzen und weiteren regelmäßigen Veranstaltungen sollen Flächensparthemen erörtert werden. Angestrebt werden Änderungen im Bauplanungsrecht.
Der Freistaat möchte in einer Initiative erreichen, dass der Bund Gebäudeaufstockungen und Nachverdichtungen erleichtert. Änderungen der Stellplatzpflicht sollen dazu führen, dass etwa durch den Bau von Tiefgaragen oder Parkhäusern weniger Flächen außerhalb von Gebäuden für den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen werden. Die Bauordnung soll so geändert werden, dass ein vereinfachtes Abstandsflächenrecht höhere und dichtere Bauweisen erleichtert. Die erst 2018 eingeführten Lockerungen beim Anbindegebot sollen zurückgenommen werden. Schließlich sollen Informations- und Beratungsangebote zum Thema Flächensparen eingerichtet werden.
Der Flächensparoffensive sind in den vergangenen Jahren verschieden Aktivitäten mehrerer Akteure vorausgegangen. Zu nennen sind u.a. Vorschläge und Papiere der kommunalen Spitzenverbände, das im Juli 2018 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgelehnte Volksbegehren „Betonflut eindämmen. Damit Bayern Heimat bleibt“ und ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes u.a. mit Einführung eines verbindlichen 5-ha-Ziels vom Juli 2019.