Schleswig-Holstein verankert Flächensparziel im Landesentwicklungsplan

Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein soll eine quantitatives Flächensparziel planungsrechtlich als Grundsatz verankert werden. Nach dem aktuellen, zweiten Planentwurf sollen bis zum Jahr 2030 weniger als 1,3 ha pro Tag für Siedlungs- und Verkehrsflächen neu in Anspruch genommen werden.

Damit nutzt die Landesregierung die Möglichkeiten des Raumordnungsgesetzes, quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme zu formulieren. Zur Umsetzung soll eine Nachweispflicht bestehender Flächenpotenziale eingeführt werden bevor Kommunen neue Bauflächen ausweisen. Dabei sollen eine Reihe neuer Instrumente und Maßnahmen unterstützen, etwa die Stärkung des interkommunalen Flächenmanagements oder ein regelmäßiges Monitoring. Darüber hinaus soll eine einzurichtende Landesservicestelle Kommunen bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme unterstützen. Laut den Angaben des Statistikamts Nord lag im Jahr 2018 der tägliche Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Schleswig-Holstein bei 3,1 ha. Voraussichtlich im Herbst 2021 wird der neue Landesentwicklungsplan beschlossen werden.

Büsumer Deichhausen, Schleswig-Holstein