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Sachsen,
5. Juli 2018

Eine neue Ökoflächenagentur setzt Kompensationsmaßnahmen in Sachsen um

Vorhabenträger von Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen sind bei Eingriffen in die Natur und Landschaft zu einer naturschutzrechtlichen Kompensation verpflichtet. Im Freistaat Sachsen bietet der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) seit Oktober 2017 als einzige Einrichtung im Bundesland die Möglichkeit, Kompensationsverpflichtungen von Vorhabenträgern schuldbefreiend zu übernehmen.