Die Reduzierung oder Aufhebung von Baurechten
Bereits im Planaufstellungsverfahren werden Kommunen oft mit Planungsschadensansprüchen und Amtshaftungsansprüchen in erheblicher Höhe konfrontiert, um sie von einer Planung abzuhalten, die zwar den städtebaulichen Interessen, nicht aber den Interessen der Eigentümer entspricht. Unklar ist dabei oft, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Kommunen Schadensersatz oder Ausgleich leisten müssen und in welchen Fällen von leeren Drohungen auszugehen ist.
Die Reduzierung und die Aufhebung von Baurechten können nicht nur das Ergebnis von Planung, sondern auch das Ergebnis von bauaufsichtlichem Handeln sein. Das betrifft sowohl die Rücknahme als auch den Widerruf von Baugenehmigungen. Mit diesen Entscheidungen gehen regelmäßig Entschädigungsfragen einher. Das gilt für rechtmäßiges wie für rechtswidriges Verwaltungshandeln.
Das Seminar zeigt Planungs- und Haftungsrisiken sowie entsprechende Vermeidungsstrategien auf. Das Seminar ist stark praxisbezogen und stellt Fälle in den Mittelpunkt.
Veranstalter
Veranstaltungsort
Hotel Steglitz International
Albrechtstraße 2
12165 Berlin
Kosten
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studierende (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Ansprechpartner
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320
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