
Aalen: Innenentwicklung mit Manager …
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Das Mittelzentrum Aalen im Ostalbkreis mit rund 67.000 Einwohner/innen zeichnet sich durch eine hohe Wirtschaftskraft und Lebensqualität aus. Im Sinne einer vorausschauenden Strukturpolitik setzen Kommunalpolitik und -verwaltung seit geraumer Zeit verstärkt auf die Nutzung von Potenzialen der Innentwicklung. Erforderlich erscheint diese Herangehen aus mehreren Gründen. Zum einen besteht in Aalen eine konstant hohe Nachfrage nach Wohnraum für alle Generationen. Zum anderen besteht bei einem Teil der Wohnbausubstanz Verbesserungsbedarf, denkt man an Wohnungsgrundrisse und -ausstattung sowie an einen zeitgemäßen Schall- und Wärmeschutz. Kennzeichnend für Aalen ist ein kleinteiliger Grundbesitz. Insbesondere viele Wohngebäude aus der Nachkriegszeit sind in die Jahre gekommen und somit umbaubedürftig. Viele Wohnbaugrundstücke und Bestandsgebäude ließen sich qualitätvoll nachverdichten, um bestehenden Wohnraum zu verbessern und neue Wohnungen zu schaffen. Leer gefallene Hofstellen in Innerortslage stellen ein wichtiges Neubaupotenzial dar. Zwar haben viele Eigentümer/innen ein großes Interesse an der Modernisierung oder an einem Umbau ihrer Bausubstanz. Jedoch sind die Abbruchkosten für nicht mehr benötigte Gebäude eine Aktivierungshindernis, die Modernisierungskosten für den Gebäudebestand aus der Nachkriegszeit belasten viele Immobilieneigentümer oder -erwerber immens.
Das Aalener Förderprogramm für Innenentwicklung
Am 1. Januar 2017 tritt eine Förderrichtlinie in Kraft, die eine Förderung folgender Maßnahmen ermöglicht:
- Abbruchkosten für nicht erhaltenswerte, ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude der Baujahre 1960 bis ca. 1975, im Zuge des Freimachens der Grundstücke zur Schaffung von neuem Wohnraum. Geltend gemacht werden können 50% der Nettoabbruchkosten, jedoch maximal 10.000 EURO.
- Kosten für umfassende Modernisierungen von Wohngebäuden der Baujahre 1945 bis ca. 1965. Ausnahmsweise Kosten für umfassende Modernisierungen städtebaulich oder ortshistorisch besonders bedeutsamer Gebäude anderer Baujahre. Förderfähig sind 10% der Nettomodernisierungskosten, jedoch maximal 10.000 EURO. Für Familien mit minderjährigen Kindern erhöht sich die Förderobergrenze um 1.000 EURO je Kind.
Das kommunale Förderprogramm speist sich sowohl aus dem Kommunalhaushalt als auch über eine Abgabe, die Häuslebauer beim Erwerb von Neubaugrundstücken von der Stadt in einer Höhe von 7,5 % des Verkaufspreises zu entrichten haben. Die sogenannte Innenentwicklungsumlage wird jedoch mindestens 10 EURO/m² und höchstens 15 EURO/m² betragen. Damit folgt die Stadt Aalen einem Ansatz, der seit einigen Jahren in ähnlicher Weise auch in der Stadt Crailsheim (Baden-Württemberg) erfolgreich praktiziert wird.
Der Innenentwicklungsmanager der Stadt Aalen
Ebenfalls am 1. Januar 2017 nimmt erstmalig ein Innenentwicklungsmanager in der Aalener Verwaltung seine Arbeit auf. Er wird die Grundstückseigentümer, die ein Umbau- bzw. Modernisierungsprojekt realisieren möchten, unterstützen. Zu den Aufgaben dieses „Kümmerers“ zählt auch die gezielte Ansprache von Eigentümer/innen von Immobilien, die für eine bestandsorientierte Stadtentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Wichtige Zielstellung ist die Optimierung und Verkürzung verwaltungsinterner Prozesse sowie die Betreuung und Umsetzung des städtischen Innenentwicklungsprogramms in seiner Gesamtheit. Mit der Etablierung dieser neuen Stelle in der Verwaltung betritt die Stadt Aalen Neuland. Möglich ist das durch eine Förderung des Landes Baden-Württemberg. Das Land hat sein langjährig bewährtes Förderprogramm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" um einen wesentlichen Fördertatbestand erweitert: die Beschäftigung eines kommunalen Flächenmanagers/einer kommunalen Flächenmanagerin für Wohnzwecke. Hierdurch erhält die Stadt Aalen für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Anschubfinanzierung für den Innenentwicklungsmanager.